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Impressum
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkaufs-, Liefer- und Werkverträge einschließlich Beratung, Montage und sonstige vertragliche Leistungen.
1.2 Abweichungen von unseren Bedingungen, mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.4 Für Online-Bestellungen gelten die Sonderregelungen für Online-Geschäfte (s. Punkt 11).

2. Angebot und Abschluss
2.1 Angebote und Preislisten sind freibleibend. Beschreibungen der Ware und technische Angaben in Preislisten, Prospekten und sonstigen Drucksachen sind unverbindlich.
2.2 Vertragsabschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Diese kann durch die Rechnung ersetzt werden. Fernmündlich erteilte Aufträge sind erst von uns angenommen, wenn und soweit wir sie unverzüglich ausführen oder schriftlich bestätigen. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung inhaltlich ab, so gilt unsere Auftragsbestätigung als angenommen, falls ihr nicht innerhalb von 8 Tagen nach Absendung schriftlich widersprochen wird.
2.3 Grundlagen eines Vertrages zur Erstellung von Software ist eine vom Auftraggeber und uns unterzeichnete Leistungsbeschreibung für die zu erstellenden Programme. Diese Leistungsbeschreibung enthält alle Details der zu erstellenden Software. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung liegt grundsätzlich beim Auftraggeber.

3. Preise
Alle Verkaufspreise sind Nettopreise in EURO (€) ab Lager Braunschweig. Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt, zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Verzug werden aus dem vollen Rechnungsbetrag Zinsen berechnet, die 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen.
4.2 Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die nach objektiver Beurteilung zu einer erheblichen Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden führen, werden sämtliche offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten durchzuführen.
4.3 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach unserer eingeschriebenen Aufforderung, sind wir ferner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Wir nehmen Schecks stets nur zahlungshalber an. Sämtliche Spesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.

5. Liefertermine
5.1 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag, an dem über sämtliche Einzelheiten der Bestellung schriftliche Übereinstimmung zwischen dem Kunden und uns vorliegt und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Verzug des Kunden um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.
5.2 Für Lieferausfälle oder Verzögerungen, die durch Kriege, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, oder durch technische Mängel oder höhere Gewalt verursacht sind, haften wir nicht. In diesen Fällen wird die vereinbarte Frist angemessen verlängert.
5.3 Angegebene Lieferzeiten für Auftragsprogrammierung sind nach bestem Gewissen kalkulierte Termine. Sie können sich durch unvorhergesehene Tatsachen, die erst bei Erstellung der Software offensichtlich werden, verlängern. Wir verpflichten uns, in diesem Fall den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die letzte uns schriftlich bekannte Adresse. Die Gefahr des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware unsere Geschäftsräume verlassen hat.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der Nebenkosten und Zinsen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
7.2 Gerät der Kunde in Verzug, können wir vom Vertrag zurücktreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware herausverlagen.
7.3 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese in kaufmännischer Sorgfalt für uns.
7.4 Weiterveräußerungen der gelieferten Waren, gleichgültig ob verarbeitet oder verbunden oder vermischt, sind nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind dem Kunden untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbots und eine Abtretung ohne unsere Zustimmung im Rahmen eines Factoring-Vertrages.
7.5 Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung im Voraus an uns ab. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Kunden in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen wesentlicher Bestandteil einer beweglichen Sache im Sinn der §§ 947 Abs. 2 und 950 Abs. 2 BGB geworden ist.
7.6 Der Käufer ist unbeschadet unseres Einzugsrechts so lange zur Einziehung der Forderung berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
7.7 Wird von dritter Seite durch Pfändung oder auf andere Weise unser Eigentum beeinträchtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und dem Dritten unsere Sicherungsrechte bekannt zu geben. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

8. Mängelrüge, Gewährleistung
8.1 Der Kunde ist nach Empfang der Ware zur Überprüfung verpflichtet. Erkennbare Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich und hinreichend gekennzeichnet geltend zu machen.
8.2 Für 24 Monate nach Gefahrübergang übernehmen wir die Gewährleistung dafür, dass die gelieferte Ware frei von Material- und Produktionsfehlern ist. Innerhalb dieses Zeitraumes bessern wir kostenlos alle Teile, deren Versagen auf solchen Fehlern beruht oder in Widerspruch zu einer von uns unterzeichneten Leistungsbeschreibung steht, nach oder ersetzen sie. Soweit wir zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Zeit in der Lage sind, ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt.
8.3 Voraussetzung zur Fehlerbeseitigung ist eine präzis formulierte schriftliche Fehlerbeschreibung des Auftraggebers.
8.4 Unsere Gewährleistung entfällt, wenn an unserer Ware fremde Zusatzteile oder Ergänzungen irgendwelcher Art angebracht oder Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, wir hätten vorher schriftlich zugestimmt. Ausgenommen von der Gewährleistung sind alle Teile, die einem natürlichen betriebsmäßig bedingten Verschleiß oder Verbrauch unterliegen.
8.5 Bei Software, die außer den von uns erstellten Teilen noch andere Komponenten enthält, erstreckt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die von uns erstellten Teile. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Beseitigung von Mängeln, die durch fehlerhafte Anwendung der Programme hervorgerufen werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass Programme den vom Auftraggeber angestrebten Nutzen erbringen.
8.6 Gewährleistungen werden ausschließlich in Braunschweig erbracht. Die Anlieferung der Geräte oder Teile hat in Originalverpackung oder in einer mindestens gleichwertigen Verpackung zu erfolgen. Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, die Geräte vor Ort gegen Übernahme einer geringen Gebühr abholen zu lassen.
8.7 Die Bestimmungen dieses Abschnittes lassen Aufwendungsersatzansprüche des Kunden unberührt, soweit er solche im Verhältnis zu Verbrauchern zu tragen hatte und der vom Verbraucher bzw. von Zwischenhändlern gegenüber dem Kunden geltend gemachte Mangel bereits bei Gefahrübergang im Zeitpunkt unserer Lieferung an den Kunden vorhanden gewesen war.

9. Haftung
9.1 Schadenersatzansprüche jeglicher Art – auch außerhalb der Gewährleistung – gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – z.B. wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung –, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
9.2 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Alle sonst gegen uns herzuleitenden Ansprüche verjähren spätestens 6 Monate nach Empfangnahme der Ware durch den Besteller. Alle dem Besteller nach diesen Geschäftsbedingungen zustehenden Ansprüche gegen uns sind binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden der Anspruchsursache mitzuteilen.

10. Sonderregelungen Software
Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht der erstellten Programme für eine einzige,genau spezifizierte EDV-Anlage auf unbefristete Zeit. Auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen ist auch der Erwerb aller Rechte an den erstellten Programmen möglich.

11. Sonderregelungen für Online-Geschäfte
Die Lieferungen aufgrund von Online-Bestellungen erfolgen ausschliesslich gegen Vorauszahlungen, per Nachnahme oder nach erfolgter Kreditkartenzahlung. Sämtliche Frachtkosten und Transportversicherungen gehen zu Lasten des Bestellers.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist Dietzenbach.
12.2 Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Dietzenbach auch der Gerichtsstand. Dieses gilt auch für Scheck-und Wechselklagen. Wir sind – gegenüber Kaufleuten nach unserer Wahl – berechtigt, den Kunden an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
12.3 Das Vertragsverhältnis und alle sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechtsverhältnisse beurteilen sich nach deutschem Recht.

13. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam und nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen und nichtigen Bedingungen sind durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zuständiger Weise möglichst genau erreichen.

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Freitag, 24. Mai 2013
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